Beratung bei Verlust des Kindes

Wenn das Herz

aufhört zu schlagen

und die Welt

nicht mehr ist wie zuvor

Wir begleiten Sie nach dem Verlust ihres Kindes.

Es ist nicht vorgesehen und doch passiert es:

Das Herz eines Kindes hört noch während der Schwangerschaft, oder kurze Zeit nach der Geburt, auf zu schlagen.

Eltern, die ein Kind bekommen haben und sich von ihm verabschieden müssen, erleben den Schmerz als überwältigend.


Nehmen Sie sich Zeit zu trauern.

Suchen Sie sich Hilfe.

Wir begleiten und beraten Sie in dieser schweren Zeit.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Geburt Ihres Kindes.

Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung des Abschieds von Ihrem Kind und der Bestattung.

Wir begleiten Sie auch in der Zeit der Trauer.

Nach pränataler Diagnostik

Manchmal passiert es und man muss erfahren, dass das Kind, das man erwartet nicht lebensfähig sein wird.

Die Vorstellung, die Schwangerschaft weiter zu tragen, ist für manche Frauen in dieser Situation schwierig.
Nehmen Sie sich Zeit eine Entscheidung zu treffen. Wir beraten Sie und begleiten Sie, wie auch immer Ihre Entscheidung aussieht.

Folgeschwangerschaft

Für Eltern, die bereits einmal erlebt haben, dass ein Kind noch in der Schwangerschaft oder kurz danach verstarb, ist eine erneute Schwangerschaft von Ängsten belastet. Wir begleiten Sie in dieser Zeit und beraten Sie auf Ihrem Weg in die gute Hoffnung.

Termin nach Vereinbarung!

Sternenkinder

Wenn du bei Nacht die Sterne anschaust,
wird es dir sein, als lachten alle Sterne,
weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache.
Du allein wirst Sterne haben, die lachen können.

Antoine de Saint-Exupéry

Für Mütter und Väter nach dem Tod ihres Kindes
Ihr Kind war noch zu klein oder zu krank, um leben zu können.
Viele Fragen, Gedanken und schmerzhafte Gefühle beschäftigen Sie.
Dazu gehört auch die Frage nach der Bestattung Ihres Kindes.

Auch wenn Sie den Gedanken an eine Beerdigung weit von sich wegschieben möchten, weil er so schwer ist: Lassen Sie sich Zeit zu spüren, welche Bedeutung für Sie die Beerdigung und eine Grabstelle haben können. Manchmal ändern sich die Empfindungen schon innerhalb von Stunden und Tagen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie veranlassen die Bestattung Ihres Kindes auf eigene Kosten.
  • Wenn Sie keinen Wunsch äußern und das Kind weniger als 500 g wiegt, wird Ihr Kind in einem Grabfeld auf dem Waldfriedhof der Stadt Amberg kostenfrei zur Ruhe gebettet.

Die toten Kinder werden gemeinsam in einer ökumenischen Trauerfeier beigesetzt.

Beisetzung der Sternenkinder
Die Sammelbestattungen der Sternenkinder finden alle drei Monate statt.
Hier finden Sie den aktuellen Termin der Beisetzung:

 

 

 

 

 

 

 

Die nächste Beisetzung der Sternenkinder findet am
Mittwoch, 5. Juni 2024 statt.

Die Trauerfeier beginnt um 14.00 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof in Raigering.
Die Beisetzung wird vom Bestattungsunternehmen Haimerl-Rösl durchgeführt.


Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienevorschriften.


Im Anschluss an die Beisetzung laden wir Sie zur Teilnahme am Trauercafe im Pfarrheim St. Josef in Raigering, Immenstädter Straße, ein. 

Trauergruppe für Eltern
Angebot für Eltern von Sternenkindern, stillen Geburten und verwaiste Eltern

 

Ein Kind wurde geboren und zwei Menschen sind Eltern geworden

In der begleiteten Selbsthilfegruppe treffen sich Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft, während oder nach der Geburt oder im ersten Lebensjahr gestorben ist.

Es hilft, den Schmerz, Wut und Enttäuschung mit anderen zu teilen und zu erkennen, dass man nicht alleine ist.

Trauer ist wichtig, um mit schweren Situationen fertig werden zu können - Trauern ist die Lösung, nicht das Problem.

Trauernde benötigen Zeit und Raum für ihre Trauer.
Damit ihr Kind und auch die Trauer einen Platz in Ihrem Leben bekommen, wollen wir uns auf den Weg durch Ihre Trauer machen.
Wir wollen gemeinsam erfahren, dass neue Wege möglich werden, neue Hoffnung keimt und der Verlust in das veränderte Leben integriert werden kann und wie daraus neue Lebensfreude wächst.

Die Treffen finden im 3-wöchigen Rhythmus unter der Leitung von Hilde Forst in den Räumen von DONUM VITAE Amberg, Schenklstraße 4 statt. 
Wir bitten um Anmeldung unter Tel. 0 96 21 - 97 39 66 oder per Email unter amberg@donum-vitae-bayern.de

Ansprechpartnerin: 
Hilde Forst, Sozialpädagogin grad.
hildeforst@gmx.de

 

Ansprechpartnerin:
Ute Schieder
Ute Schieder
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Tel: 09621-973966
Informationen zur Möglichkeit, die Geburt des Kindes beim Standesamt dokumentieren zu lassen
Eltern von Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, haben die Möglichkeit erhalten, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

Die Anzeige beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, ist keine Pflicht.

In die Bescheinigung können Angaben zum Kind, das heißt der vorgesehene Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort sowie Angaben zu Mutter und Vater, wie Vor- und Familienname, gegebenenfalls Geburtsname, sowie Religion, aufgenommen werden.

Auch wenn das Geschlecht noch nicht feststand, ist trotzdem die Angabe eines Vornamens möglich.
Die Erteilung der Bescheinigung ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig.

Eine Fehlgeburt wird auch weiterhin nicht im Personenstandsregister beurkundet und die ausgestellte Bescheinigung ist keine Personenstandsurkunde. Sie entfaltet hinsichtlich ihres Inhalts keine Rechtswirkungen, insbesondere auch nicht zur Abstammung bzw. zur Namensführung.

Auch Eltern, deren "Sternenkind" bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung ("Sternenkinder-Regelung", seit 15. Mai 2013) tot zur Welt gekommen ist, können die Fehlgeburt anzeigen.

Für die Anzeige der Geburt sind notwendig:

  • Persönliche Anmeldung

Mitzubringen sind:

  • der Reisepass oder Personalausweis und
  • eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung, aus der die Tatsache der Fehlgeburt hervorgeht oder
  • ein Mutterpass, wenn daraus die Tatsache der Fehlgeburt hervorgeht.

In die Bescheinigung wird der Mann als Vater eingetragen, der zum Zeitpunkt der Fehlgeburt mit der Frau, die die Fehlgeburt erlitten hat, verheiratet war. Ist die Frau nicht verheiratet und gibt sie einen Erzeuger des tot geborenen Kindes an, so wird dieser nur mit seiner schriftlichen Zustimmung als Vater in die Bescheinigung eingetragen.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der erhobenen Gebühr kann im jeweils zuständigen Standesamt erfragt werden.
In Amberg betragen die Gebühren 12 €.

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